Wenn Ihre private Krankentagegeldversicherung nicht zahlt, stehen Sie nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell unter Druck. Als erfahrene Fachanwälte für private Krankenversicherung vertreten wir Sie bundesweit – kompetent, engagiert und zielgerichtet. Ganz gleich, ob Ihre Lesitungen aus der Krankentagegeldversicherung abgelehnt wurden, sich die Leistungsprüfung verzögert oder ein Streit mit der Versicherung droht: Wir sind für Sie da.
Herr Rechtsanwalt Simon ist ausgewiesener Experte im Versicherungsrecht und sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen äußerst erfahren bei der Durchsetzung der Ansprüche seiner Mandanten.
Herr Rechtsanwalt Brum verfügt ebenfalls über große Erfahrung im Versicherungsrecht und setzt die Ansprüche seiner Mandanten mit Fachwissen, Durchsetzungskraft hohem Engagement durch.
Viele Mandanten wenden sich an uns, weil ihre Versicherung das Krankentagegeld nicht zahlt – trotz ärztlich bestätigter Arbeitsunfähigkeit. In solchen Fällen prüfen wir die Leistungsprüfung, analysieren die Vertragsbedingungen und setzen Ihren Anspruch auf Krankentagegeld konsequent durch.
Wurde Ihr Antrag auf Krankentagegeld abgelehnt oder befindet sich die Versicherung im Zahlungsverzug? Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Versicherer, fordern die Leistung ein und vertreten Sie – wenn nötig – mit einer Klage gegen Ihre Krankentagegeldversicherung. Auch im Rahmen einer Leistungsüberprüfung stehen wir an Ihrer Seite und helfen Ihnen, ein fehlerhaftes Gutachten anzufechten.
Ein häufiger Einwand lautet, es sei eine Berufsunfähigkeit eingetreten, wodurch die Krankentagegeldversicherung endet. Wir prüfen, ob diese Einschätzung medizinisch und rechtlich haltbar ist – und ob die Voraussetzungen für eine Beendigung der Leistungspflicht tatsächlich vorliegen.
Wird Ihnen vorgeworfen, bei Vertragsabschluss unvollständige oder falsche Angaben gemacht zu haben, prüfen wir die Rechtmäßigkeit dieses Vorwurfs. Nicht jede vermeintliche Anzeigepflichtverletzung führt automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Versicherer werfen häufig sogenannte Obliegenheitsverletzungen vor, etwa die verspätete Einreichung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, fehlende Mitwirkung bei Nachprüfungen oder unzureichende Angaben zum Gesundheitszustand. Wir prüfen, ob tatsächlich eine Obliegenheit verletzt wurde – und ob dies überhaupt leistungsrelevant ist. In vielen Fällen sind die Sanktionen der Versicherer rechtlich nicht haltbar.
Einige Versicherer kürzen das Krankentagegeld mit der Begründung, das Einkommen sei zu niedrig oder nicht ausreichend belegt. Wir prüfen die vertraglichen Grundlagen, fordern eine transparente Berechnung und setzen Ihre vertraglich vereinbarten Leistungen durch.
Als Anwälte für Krankentagegeld in Frankfurt und Hessen sind wir regional verwurzelt und gleichzeitig bundesweit tätig. Wir kennen die Strategien der Versicherer und wissen, wie man ihnen wirksam begegnet. Ob Klage, Leistungsablehnung, die Versicherung zahlt nicht oder sonstige Probleme mit ihrer Krankentagegeldversicherung – wir stehen an Ihrer Seite.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Krankentagegeldversicherung benötigen. Wir helfen Ihnen schnell, kompetent und mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen – damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
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Uns ist wichtig, dass Sie mit unserer Leistung zufrieden sind. Dies spiegelt sich in unseren hervorragenden Bewertungen wieder!
Durch unsere Spezialisierung können wir Sie im Versicherungsrecht optimal beraten und vertreten!
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Wir gehen mit der Zeit. Durch unsere moderne Kanzleiinfrastruktur und den Einsatz von Legal-Tech können wir Sie effektiv beraten und in Ihrer Angelegenheit unterstützen.
Sobald Ihre Krankentagegeldversicherung nicht zahlt, Leistungen verzögert oder abgelehnt werden, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Auch bei Nachprüfungen, Gutachten, Kündigungen oder Beitragserhöhungen ist rechtliche Unterstützung sinnvoll.
Wir prüfen die Ablehnungsgründe, analysieren die Leistungsprüfung und setzen Ihre Ansprüche durch – außergerichtlich oder mit einer Klage. Oft lassen sich Zahlungen bereits durch anwaltliche Intervention erzwingen.
Bei einer Nachprüfung wird überprüft, ob die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht. Wir begleiten Sie durch das Verfahren, prüfen Gutachten und wehren unberechtigte Leistungseinstellungen ab.
Die Behauptung von Berufsunfähigkeit dient oft dazu, die Krankentagegeldzahlung zu beenden. Wir prüfen, ob diese Einschätzung rechtlich und medizinisch haltbar ist – und ob die Voraussetzungen für eine Beendigung tatsächlich vorliegen.
Wenn Ihnen vorgeworfen wird, bei Vertragsabschluss falsche oder unvollständige Angaben gemacht zu haben, prüfen wir die Rechtmäßigkeit dieses Vorwurfs. Nicht jede vermeintliche Anzeigepflichtverletzung führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Obliegenheitsverletzungen sind Pflichtverstöße während der Vertragslaufzeit, z. B. verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit oder fehlende Mitwirkung. Wir prüfen, ob tatsächlich eine Obliegenheit verletzt wurde – und ob dies leistungsrelevant ist.
Eine verspätete Anzeige kann problematisch sein, muss aber nicht automatisch zum Leistungsausschluss führen. Wir prüfen, ob Fristen eingehalten wurden und ob die Versicherung zur Leistungsverweigerung berechtigt ist.
Einige Versicherer kürzen das Krankentagegeld mit Verweis auf ein angeblich zu niedriges Einkommen. Wir prüfen die vertraglichen Grundlagen und setzen Ihre vertraglich vereinbarten Leistungen durch.
Eine Kündigung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Wir prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist, und setzen uns bei unzulässiger Vertragsbeendigung für Sie ein.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten – wir klären das gerne für Sie.
