Willkommen bei Ihrer spezialisierten Kanzlei zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir sind ein erfahrenes Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Versicherungsrecht und vertreten bundesweit Mandantinnen und Mandanten, die Probleme mit ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente beantragen möchten, Ihre BU-Rente abgelehnt wurde oder Ihre Versicherung nicht zahlt, sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner.
Herr Rechtsanwalt Simon ist ausgewiesener Experte im Versicherungsrecht und sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen äußerst erfahren bei der Durchsetzung der Ansprüche seiner Mandanten.
Herr Rechtsanwalt Brum verfügt ebenfalls über große Erfahrung im Versicherungsrecht und setzt die Ansprüche seiner Mandanten mit Fachwissen, Durchsetzungskraft hohem Engagement durch.
Viele unserer Mandanten kommen zu uns, weil sie bei der Beantragung ihrer Berufsunfähigkeitsrente Hilfe benötigen. Die Antragsbegleitung ist entscheidend, um Fehler zu vermeiden, die später zur Leistungsablehnung führen können. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – von der ersten Einschätzung bis zur vollständigen Antragseinreichung bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wird Ihre BU-Rente abgelehnt oder die Versicherung verweigert die Leistung, prüfen wir die Ablehnungsgründe sorgfältig. Oft sind es formale Argumente oder medizinische Gutachten, die wir rechtlich und fachlich hinterfragen. In vielen Fällen können wir bereits außergerichtlich eine Lösung erzielen. Sollte das nicht möglich sein, übernehmen wir die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Auch nach der Bewilligung der Rente kann es zu Problemen kommen. Im Nachprüfungsverfahren versuchen Versicherer häufig, die Zahlung einzustellen. Wir prüfen die Leistungsprüfung, analysieren medizinische Gutachten und helfen Ihnen, ein fehlerhaftes Gutachten anzufechten.
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der Vorwurf der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Wir prüfen, ob dieser Vorwurf rechtlich haltbar ist, und verteidigen Ihre Interessen mit Nachdruck. Auch bei der abstrakten Verweisung oder konkreten Verweisung – also der Frage, ob Sie auf einen anderen Beruf verwiesen werden dürfen – vertreten wir Sie mit fundierter Argumentation.
Als Anwälte für Berufsunfähigkeit in Frankfurt und Hessen sind wir regional verwurzelt und gleichzeitig bundesweit tätig. Wir kennen die Strategien der Versicherer und wissen, wie man ihnen wirksam begegnet. Ob Klage, Leistungsablehnung, die Versicherung zahlt nicht oder sonstige Probleme mit ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung – wir stehen an Ihrer Seite.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen. Wir helfen Ihnen schnell, kompetent und mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen – damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
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Uns ist wichtig, dass Sie mit unserer Leistung zufrieden sind. Dies spiegelt sich in unseren hervorragenden Bewertungen wieder!
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Die Bearbeitungsdauer bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente kann stark variieren und hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Entscheidend ist unter anderem, wie vollständig und umfangreich der Antrag eingereicht wurde – also ob alle erforderlichen medizinischen und beruflichen Unterlagen beigefügt wurden. Auch die aktuelle Auslastung und personelle Kapazität des Versicherers spielen eine Rolle. Einen gesetzlich festgelegten Zeitraum für die Bearbeitung gibt es nicht.
Nach den Angaben vieler Versicherter und auch nach unserer Erfahrung, liegt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen drei und neun Monaten. Davon gibt es sowohl nach „unten“ als auch nach „oben“ erhebliche Abweichungen. In manchen Fällen wird über den Antrag innerhalb weniger Wochen entschieden, in anderen Fällen zieht sich der Prozess über ein Jahr oder gar länger hin.
Wichtig ist: Sobald Sie alle angeforderten Unterlagen vollständig eingereicht haben, darf der Versicherer die Bearbeitung Ihres Antrags nicht unbegründet verzögern. Sollten Sie das Gefühl haben, dass sich der Prozess unangemessen in die Länge zieht, kann es sinnvoll sein, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei für Berufsunfähigkeit kann Sie nicht nur bei der Beantragung der BU-Rente begleiten, sondern auch dafür sorgen, dass Ihre Ansprüche zügig und rechtssicher durchgesetzt werden.
Für die Beurteilung einer Berufsunfähigkeit ist ausschließlich die zuletzt konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit maßgeblich – und zwar so, wie sie in gesunden Tagen tatsächlich ausgestaltet war, also bevor eine gesundheitliche Beeinträchtigung eintrat. Wenn Sie eine BU-Rente beantragen oder sich mit der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente befassen, ist es daher entscheidend, wie Ihre letzte Tätigkeit konkret ausgestaltet war.
Unwichtig ist hingegen, welchen Beruf Sie ursprünglich erlernt haben, welche Tätigkeiten Sie früher ausgeübt haben oder wie Ihr Beruf „typischerweise“ beschrieben wird. Auch die Berufsbezeichnung im Versicherungsantrag oder im Versicherungsschein spielt keine Rolle, ebenso wenig wie das allgemeine Berufsbild. So kann etwa ein angestellter Handwerksmeister eine völlig andere Tätigkeit ausüben als ein selbstständiger – obwohl beide sich als Handwerksmeister bezeichnen. Gleiches gilt für einen Bäcker in einer kleinen Handwerksbäckerei im Vergleich zu einem Bäcker in einer industriellen Großbäckerei.
Nicht relevant sind daher:
Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre konkrete Tätigkeit im Rahmen der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente zu bewerten ist oder ob der Versicherer Ihre Angaben korrekt berücksichtigt, kann es sehr hilfreich sein, einen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit hinzuzuziehen. Dieser kann Sie gezielt unterstützen und Ihre Ansprüche professionell durchsetzen.
Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit in Deutschland im Jahr 2025 lassen sich klar statistisch belegen. Wer eine BU-Rente beantragen möchte oder sich mit der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente beschäftigt, sollte die häufigsten Auslöser kennen – nicht zuletzt, um den Nachweis einer Berufsunfähigkeit korrekt zu führen und den Leistungsantrag fundiert zu begründen.
🔍 Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit (2025):
Laut aktueller Auswertung von Franke & Bornberg und weiteren Versicherungsanalysen verteilen sich die Ursachen wie folgt:
Psychische Erkrankungen – ca. 28–35 %
Dazu zählen Depressionen, Burnout, Angststörungen und andere psychische Belastungen. Diese sind seit Jahren die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit.
Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems – ca. 22–23 %
Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfälle, Arthrose oder chronische Haltungsschäden sind typische Beispiele.
Krebserkrankungen (bösartige Neubildungen) – ca. 17–19 %
Eine Krebsdiagnose führt häufig zu langfristiger Arbeitsunfähigkeit – auch nach erfolgreicher Behandlung.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen – ca. 6 %
Herzinfarkte, Bluthochdruck oder chronische Herzschwäche können die Arbeitsfähigkeit dauerhaft einschränken.
Erkrankungen des Nervensystems – ca. 5 %
Dazu zählen Multiple Sklerose, Parkinson oder Epilepsie.
Unfälle – ca. 3–4 %
Auch wenn sie medial oft präsent sind, machen Unfälle nur einen kleinen Teil der BU-Fälle aus.
Sonstige Ursachen – ca. 15 %
Hierzu zählen seltenere Erkrankungen wie Autoimmunerkrankungen, chronische Infektionen oder Stoffwechselstörungen.
Wenn Sie eine BU-Rente beantragen möchten, kann ein erfahrener Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit oder Fachanwalt für Versicherungsrecht Sie gezielt dabei unterstützen, die medizinischen und beruflichen Aspekte Ihrer Erkrankung korrekt darzustellen. Gerade bei psychischen Erkrankungen ist der Nachweis einer Berufsunfähigkeit oft komplex – hier lohnt es sich, professionelle Hilfe beim Antrag in Anspruch zu nehmen.
Sie möchten Ihre Chancen auf Anerkennung erhöhen oder eine Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente prüfen lassen? Dann lassen Sie sich von einem Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung beraten – In vielen Fällen können wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten!
Die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischen Erkrankungen ist besonders herausfordernd – obwohl psychische Leiden wie Depressionen, Burnout oder Angststörungen mittlerweile die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit darstellen.
🔍 Typische Schwierigkeiten bei psychischen Erkrankungen:
Subjektive Symptomlage
Psychische Erkrankungen lassen sich nicht durch bildgebende Verfahren wie MRT oder Röntgen objektiv nachweisen. Das macht es für Versicherte schwer, den Nachweis einer Berufsunfähigkeit zu erbringen, da Versicherer häufig die Schwere der Erkrankung anzweifeln.
Zweifel an der Dauerhaftigkeit
Versicherer argumentieren oft, dass psychische Erkrankungen therapierbar seien und daher keine dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliege. Das kann zur Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente führen – selbst bei langjähriger Behandlung.
Nicht anerkannte Atteste
Atteste von Psychotherapeuten werden von vielen Versicherern nicht akzeptiert, da diese keine ärztliche Approbation besitzen. Gefordert werden meist Gutachten von Fachärzten für Psychiatrie oder psychosomatische Medizin.
Formale Fehler im Antrag
Gerade bei psychischen Erkrankungen ist der Berufsunfähigkeitsversicherung Antrag besonders sorgfältig zu stellen. Unvollständige oder unklare Angaben können zur Ablehnung führen.
✅ Wie ein Anwalt helfen kann
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit oder Fachanwalt für Versicherungsrecht kann entscheidend dazu beitragen, Ihre Ansprüche durchzusetzen:
Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie nicht zögern, sich rechtlich beraten zu lassen. Viele Kanzleien bieten eine kostenlose Erstberatung durch einen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit an – ein erster Schritt, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Ja, man kann wegen CFS (Chronisches Fatigue-Syndrom), Depression oder genereller Erschöpfung berufsunfähig sein – allerdings ist die Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung in solchen Fällen oft besonders schwierig.
✅ Berufsunfähigkeit bei psychischen und Erschöpfungserkrankungen – rechtlich möglich
Berufsunfähig ist laut gängiger Versicherungsbedingungen vereinfacht gesagt, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Das gilt unabhängig von der konkreten Diagnose – entscheidend ist, ob die Symptome die Arbeitsfähigkeit einschränken.
Beispiele:
⚠️ Typische Probleme bei der Anerkennung:
✅ Wie ein Anwalt helfen kann
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit oder Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Sie gezielt unterstützen:
Berufsunfähigkeitsversicherung Hilfe beim Antrag: Unterstützung beim Ausfüllen und Einreichen des Antrags. Fragen Sie unverbindlich an!
Nein, berufsunfähig im rechtlichen Sinne ist man nicht automatisch, wenn man erwerbsunfähig ist – auch wenn es in der Praxis Überschneidungen geben kann. Wer eine BU-Rente beantragen möchte oder sich mit der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente beschäftigt, sollte die Unterschiede genau kennen. Beide Begriffe – Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit – stammen aus unterschiedlichen rechtlichen Kontexten und verfolgen jeweils eigene Zielsetzungen.
Erwerbsunfähigkeit, genauer gesagt: volle Erwerbsminderung, liegt vor, wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für mindestens drei Stunden täglich nachzugehen. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Beruf die betroffene Person zuvor ausgeübt hat. Die Einschätzung erfolgt durch die gesetzliche Rentenversicherung, die bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente gewähren kann.
Berufsunfähigkeit hingegen bezieht sich ausschließlich auf den zuletzt konkret ausgeübten Beruf – also die Tätigkeit, wie sie in gesunden Tagen tatsächlich verrichtet wurde. Berufsunfähig ist, wer diese Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent und voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben kann. Dieser Begriff ist vor allem im Zusammenhang mit privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen relevant, da die gesetzliche Rentenversicherung diesen Schutz seit 2001 für Neuzugänge nicht mehr vorsieht.
Zusammengefasst: Erwerbsunfähigkeit betrifft die generelle Fähigkeit, überhaupt noch zu arbeiten – unabhängig vom Beruf. Berufsunfähigkeit hingegen bezieht sich auf die konkrete berufliche Tätigkeit. Es ist daher möglich, berufsunfähig zu sein, ohne erwerbsunfähig zu sein – und umgekehrt. Genau auf dieser Unterscheidung berufen sich viele Versicherer, wenn sie im Rahmen der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente argumentieren, dass mit der Feststellung einer Erwerbsunfähigkeit noch kein Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht.
Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre Situation rechtlich zu bewerten ist oder wenn der Versicherer Ihre Ansprüche ablehnt, kann es sehr hilfreich sein, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen. Dieser kann Ihre Erfolgsaussichten prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche professionell unterstützen.
Lassen Sie die Ablehnung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente unbedingt von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen. Auch wenn die Entscheidung des Versicherers auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheint, lohnt sich eine genaue rechtliche Überprüfung. Denn gerade bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente kommt es häufig vor, dass Ablehnungen auf Gründen beruhen, die rechtlich nicht haltbar sind oder einer genaueren Prüfung nicht standhalten.
Wenn Sie eine BU-Rente beantragen und eine Ablehnung erhalten haben, bedeutet das nicht zwangsläufig das Ende Ihrer Ansprüche. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass es in vielen Fällen erfolgversprechende Möglichkeiten gibt, gegen die Entscheidung vorzugehen – sei es durch anwaltliche Unterstützung, Nachbesserung der Unterlagen oder gerichtliche Schritte.
Wir Ihnen in vielen Fällen eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten. Senden Sie uns das Ablehnungsschreiben Ihrer Versicherung einfach per E-Mail, Fax oder Post zu – oder kontaktieren Sie uns telefonisch. Ein erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Ihre Situation individuell bewerten und mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigt – je nach Umfang und Komplexität – eine gewisse Zeit, um Ihren Antrag zu prüfen. Gerade bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente kann es jedoch vorkommen, dass sich die Bearbeitung deutlich länger hinzieht als notwendig. Eine solche Verzögerung ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch rechtlich relevant sein: Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden, kann der Versicherer in Verzug geraten.
Ob dies in Ihrem Fall bereits zutrifft, hängt von den konkreten Umständen ab. Wenn Sie nicht länger auf eine Entscheidung warten möchten, kann ein Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit oder ein spezialisierter Fachanwalt für Versicherungsrecht Sie dabei unterstützen, eine schnellere Klärung herbeizuführen. Gerade wenn Sie eine BU-Rente mit einem Anwalt beantragen, erhöhen sich Ihre Chancen auf eine zügige und rechtssichere Bearbeitung erheblich.
Sollten Sie bereits eine Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente erhalten haben, stellt sich die Frage: Ablehnung Berufsunfähigkeitsrente – was tun? In vielen Fällen lohnt es sich, die Entscheidung durch einen Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht überprüfen zu lassen. Sie können Ihren Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente prüfen lassen, um festzustellen, ob die Ablehnung rechtlich haltbar ist oder ob ein Widerspruch hiergegen Aussicht auf Erfolg hat.
Wir bieten Ihnen umfassende Hilfe bei Ihrem Antrag auf Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung – von der ersten Einschätzung bis zur rechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung durch einen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit, um Ihre Situation individuell bewerten zu lassen.
Gemäß § 31 VVG ist der Versicherer berechtigt, nach Eintritt des Versicherungsfalls alle Informationen anzufordern, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich sind. Das betrifft insbesondere die Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente. Der Versicherungsnehmer muss jedoch nur auf ausdrückliches Verlangen tätig werden und dann Auskünfte zu Schadensumständen, wirtschaftlichen Verhältnissen und weiteren Risiken geben. Auch Belege dürfen nur in zumutbarem Umfang verlangt werden.
Wer eine BU-Rente beantragen möchte, sollte wissen: Falsche oder unvollständige Angaben können dem Versicherer als Grund zur Leistungsverweigerung dienen – insbesondere, wenn er sich auf eine Verletzung der Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten beruft. Allerdings ist eine Leistungsverweigerung nicht automatisch zulässig. Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer zuvor schriftlich und eindeutig auf die Folgen einer Pflichtverletzung hinweisen. Genau hier unterlaufen Versicherern häufig Fehler – wie wir als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht in der Praxis regelmäßig feststellen.
Selbst wenn der Versicherer zur Leistungsverweigerung berechtigt wäre, kann der Versicherungsnehmer dennoch Anspruch auf Zahlung haben – etwa dann, wenn die Falschauskunft nicht kausal für die Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht war. In solchen Fällen lohnt es sich, die Entscheidung durch einen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit oder einen erfahrenen Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung überprüfen zu lassen.
Wenn Sie eine Ablehnung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente erhalten haben, stellt sich oft die Frage: „Ablehnung Berufsunfähigkeitsrente – was tun?“ Wir empfehlen Ihnen, Ihre Berufsunfähigkeitsrente prüfen zu lassen, bevor Sie aufgeben. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung durch einen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit an. Senden Sie uns das Schreiben Ihrer Versicherung per E-Mail, Fax oder Post zu – oder rufen Sie uns direkt an.
Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt – von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Hilfe beim Stellen Ihres Antrags auf Berufsunfähigkeitsleistungen und profitieren Sie von unserer Erfahrung bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Ein Versicherer darf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ohne Weiteres befristen. Die aktuelle Rechtsprechung – unter anderem durch den Bundesgerichtshof (BGH) und verschiedene Oberlandesgerichte – stellt klar, dass eine Befristung der Leistungen aus der BU-Versicherung nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist.
Wenn Sie eine BU-Rente beantragen, muss der Versicherer gemäß § 173 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt. Dieses sogenannte Anerkenntnis kann zwar befristet erfolgen – jedoch nur, wenn ein nachvollziehbarer, sachlicher Grund vorliegt. Eine pauschale Aussage oder die bloße Hoffnung auf eine gesundheitliche Besserung reicht dafür nicht aus.
Gerade bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente ist es wichtig zu wissen, dass Versicherer häufig versuchen, ihre Leistungspflicht zeitlich zu begrenzen. So hat etwa das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden, dass eine Befristung nicht allein auf Aussagen der versicherten Person gestützt werden darf. Auch der BGH betont, dass Versicherungsbedingungen so auszulegen sind, wie ein verständiger Versicherungsnehmer sie verstehen würde – und das bedeutet: Eine Befristung ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig.
Wenn Sie eine BU-Rente beantragen mit Anwalt, erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine rechtssichere und vollständige Leistungszusage. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit oder ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann prüfen, ob die Befristung rechtmäßig ist und Sie bei einem möglichen Widerspruch kompetent vertreten. Gerade bei einer Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente stellt sich oft die Frage: „Ablehnung Berufsunfähigkeitsrente – was tun?“
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Berufsunfähigkeitsrente prüfen zu lassen, bevor Sie eine Entscheidung akzeptieren. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung durch einen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit an. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente durch einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht, helfen Ihnen, den Antrag auf Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung auszufüllen und begleiten Sie bei der Nachweisführung der Berufsunfähigkeit.
Nutzen Sie unsere Hilfe beim Antrag Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung – kompetent, erfahren und engagiert.
Immer wieder versuchen Versicherer, sich auf Leistungsfreiheit zu berufen, wenn Versicherungsnehmer eine BU-Rente beantragen. Häufig wird dabei behauptet, der Antragsteller habe bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente vorsätzlich oder sogar arglistig falsche Angaben gemacht. Doch nicht jede Falschangabe führt automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes.
Leistungsfreiheit besteht nur dann, wenn der Versicherungsnehmer wissentlich und willentlich falsche Angaben gemacht hat. Bei grob fahrlässigen Falschangaben darf der Versicherer lediglich eine anteilige Kürzung der Leistung vornehmen. Zudem ist eine Leistungsverweigerung nur dann rechtlich zulässig, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer zuvor schriftlich auf die Folgen hingewiesen hat – wie in § 28 Abs. 4 VVG geregelt. Genau an dieser Stelle unterlaufen Versicherern häufig formale Fehler, die ein erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht schnell erkennt.
Selbst wenn der Versicherer grundsätzlich zur Leistungsverweigerung berechtigt wäre, kann der Versicherungsnehmer dennoch Anspruch auf Zahlung haben – nämlich dann, wenn die Falschauskunft nicht kausal für die Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht war. In solchen Fällen lohnt es sich, die Entscheidung durch einen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht überprüfen zu lassen.
Wenn Sie eine Ablehnung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente erhalten haben, fragen Sie sich vielleicht: „Ablehnung Berufsunfähigkeitsrente – was tun?“ Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihre Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente prüfen – am besten im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung durch einen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit.
Senden Sie uns das Ablehnungsschreiben Ihrer Versicherung einfach per E-Mail, Fax oder Post zu – oder rufen Sie uns an. Wir stehen Ihnen zur Seite.
Die Problematik von Falschangaben kann bereits bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente auftreten. Oft wird dies erst bei der Beantragung der BU-Rente offensichtlich. In solchen Fällen erklärt die Versicherung den Rücktritt und häufig auch die Anfechtung oder Vertragsanpassung, wodurch die Zahlung verweigert wird. Für den Versicherungskunden ist dies besonders problematisch, da er über Jahre hinweg Prämien gezahlt hat und sich auf den Schutz im Schadensfall verlassen hat.
Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben jedoch versicherungsnehmerfreundliche Grundsätze entwickelt. Ein Rücktritt des Versicherers ist nur möglich, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hat. Der Versicherungsnehmer muss die zugrunde liegende Tatsache positiv kennen und sich daran erinnern. Zudem muss der Versicherer den Versicherungsnehmer explizit befragt haben und ihn vor Vertragsschluss schriftlich auf die Folgen einer Anzeigepflicht hingewiesen haben. Hierbei unterlaufen Versicherern häufig Fehler. Schließlich muss es sich um gefahrerhebliche Umstände handeln, die den Versicherer dazu veranlasst hätten, den Vertrag nicht abzuschließen.
Lassen Sie sich daher unbedingt von einem Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit rechtlich beraten. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstprüfung an. Senden Sie uns das Ablehnungsschreiben Ihrer Versicherung per E-Mail, Fax oder Post zu oder rufen Sie uns an.
Bei bestimmten Verstößen gegen vertragliche Pflichten kann der Versicherer den Rücktritt vom Vertrag erklären oder diesen anfechten. Solche Maßnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz – insbesondere, wenn Sie eine BU-Rente beantragen oder sich in der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente befinden. Um Versicherungsnehmer zu schützen, haben Gesetzgeber und Gerichte bestimmte Grundsätze entwickelt.
Ein Rücktritt ist nur dann zulässig, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen vertragliche Obliegenheiten verstoßen hat. Zudem muss der Versicherer den Versicherungsnehmer schriftlich auf die möglichen Folgen hingewiesen haben. Unsere Erfahrung als Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit zeigt, dass Versicherern hierbei häufig formale Fehler unterlaufen – was Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche deutlich erhöht.
Selbst wenn der Versicherer zur Leistungsverweigerung berechtigt wäre, kann der Versicherungsnehmer dennoch die Zahlung verlangen, wenn die Obliegenheitsverletzung nicht kausal für die Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht war. In solchen Fällen lohnt es sich, die Entscheidung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht oder einen erfahrenen Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung überprüfen zu lassen.
Wenn Sie eine Ablehnung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente erhalten haben, fragen Sie sich vielleicht: „Ablehnung Berufsunfähigkeitsrente – was jetzt?“ Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente prüfen, bevor Sie aufgeben. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung durch einen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit an.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente mit Unterstützung durch einen erfahrenen Fachanwalt, helfen Ihnen, den Antrag auf Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ausfüllen zu lassen, und begleiten Sie bei der Nachweisführung Ihrer Berufsunfähigkeit. Nutzen Sie unser Wissen und unsere Expertise bei allen Fragen rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung – kompetent, erfahren und engagiert.
Senden Sie uns das Ablehnungsschreiben Ihrer Versicherung einfach per E-Mail, Fax oder Post zu – oder rufen Sie uns direkt an. Wir stehen Ihnen zur Seite.
Die Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente mit der Behauptung, der erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit sei nicht erreicht, zählt zu den häufigsten Gründen, warum Versicherer Leistungen verweigern. Doch eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass der Anspruch unberechtigt ist. In vielen Fällen wird der Antrag auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung nur unzureichend geprüft oder die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit werden falsch bewertet. Dabei ist klar geregelt: Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft nicht mehr ausüben kann.
Wenn Sie eine BU-Rente beantragen möchten oder bereits eine Ablehnung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente erhalten haben, sollten Sie Ihre Unterlagen unbedingt von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit oder einem Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen lassen. Viele Entscheidungen sind rechtlich angreifbar – insbesondere dann, wenn Beschwerden und Erkrankungen, die letztlich zum Eintritt einer Berufsunfähigkeit geführt haben, nicht richtig bewertet wurden.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung durch einen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit an. In diesem Rahmen können Sie Ihre Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente prüfen lassen und erfahren, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat. Gerne helfen wir Ihnen auch dabei, den Antrag auf Berufsunfähigkeitsleistungen auszufüllen oder unterstützen Sie bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Sie benötigen Hilfe beim Antrag Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung oder fragen sich: „Ablehnung Berufsunfähigkeitsrente – was tun?“ Dann senden Sie uns das Schreiben Ihrer Versicherung per E-Mail, Fax oder Post zu – oder nehmen Sie direkt telefonisch Kontakt mit uns auf. Wir setzen uns für Ihre Ansprüche ein.
Unser Erfahrung nach, sind vorgerichtlich unterbreitete Vergleichsangebote der Versicherer oftmals zu schlecht beziehungsweise zu niedrig, um unseren Mandanten empfehlen zu können, diese anzunehmen. Zudem kann die Annahme solcher Angebote weitreichende Konsequenzen wie etwa den kompletten Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten wenn ein Rechtsschutzfall eingetreten ist. Ein Rechtsschutzfall kann insbesondere dann vorliegen, wenn folgende Konstellationen vorliegen:
